Krankenversicherung
Jede Person mit Hauptwohnsitz in Deutschland ist seit dem 01.01.2009 dazu verpflichtet, für sich und seine minderjährigen Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Pflicht und die Art der Versicherung regelt das SGB V.
In Deutschland gibt es ein duales Krankenversicherungssystem aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen erheben Ihre Beiträge einkommensabhängig und haben zu 96% vorgegebene Leistungen.
In der privaten Krankenversicherung werden die Kunden nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und bis 2012 nach Geschlecht mit gewünschten Leistungen eingestuft.
Seit 2013 darf es keine Unterschiede mehr zwischen Frau und Mann geben. Es wurde von der Bisex-Versicherungswelt (Zweigeschlechtlich) auf die Unisexwelt (Geschlechtsneutral) umgestellt, wodurch sich in vielen Versicherungssparten preisliche Veränderungen ergeben haben.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und Optimierung Ihres Krankenversicherungsschutzes, ob gesetzlich, privat, Voll-oder Zusatz versichert. Durch unsere längjährige Erfahrung in diesem Bereich, kennen wir alle Vor -und Nachteile der einzelnen Absicherungslösungen und analysieren nach Ihren Wünschen den passenden Versicherungsschutz.
Für das Problem bezahlbarer Beiträge Ihrer Krankenversicherung im Alter haben wir auch spezielle Lösungen für Sie.
Wünschen Sie eine Beratung zu diesem Thema, kontaktieren Sie uns und wir werden mit Ihnen gemeinsam ein passendes Lösungskonzept erstellen.
Sie haben ein anderes Anliegen? Informieren Sie sich hier über unsere Arbeitsweise oder rufen Sie uns für einen persönlichen kostenfreien Beratungstermin
unter +49(0)3385 516438 an.