Kraftfahrzeugversicherung
In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gern stelle ich Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.
Motorradversicherung
Wer ein Motorrad besitzt, ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Motorradhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sonst ist die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet. Durch diese Versicherungspflicht und durch hohe Mindestdeckungssummen wird sichergestellt, dass einerseits geschädigte Dritte nach einem Unfall umfassend finanziell entschädigt werden und der Versicherte andererseits nicht Zeit seines Lebens hohe finanzielle Belastungen zu tragen hat.
Der Deckungsumfang lässt sich durch eine Motorradteil- oder Vollkaskoversicherung erweitern. Diese Policen decken auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab.